Montag, 10. August 2015

Schönheitsreparaturen

So bekommen Sie als Mieter Ihr Geld zurück, wenn Sie Schönheitsreparaturen geleistet haben:

  • Wenn Sie bei einem Einzug in einer unrenovierte Wohnung eingezogen sind, brauchen Sie beim Auszug nicht zu malern. Hatten Sie damals ein Übergabeprotokoll erstellt?
  • Der Bundesgerichtshof hat auch die Quotenregelung gekippt. Sie brauchen nicht anteilig zu zahlen, wenn vor Ablauf der üblichen Renovierungsfristen ausziehen.
Beeilen Sie sich, Ihre Ansprüche können Sie nur bis sechs Monate nach Auszug geltend machen.

Musterbriefe gibt es bei www.test.de/musterbrief-mieter.