- Wenn Sie bei einem Einzug in einer unrenovierte Wohnung eingezogen sind, brauchen Sie beim Auszug nicht zu malern. Hatten Sie damals ein Übergabeprotokoll erstellt?
- Der Bundesgerichtshof hat auch die Quotenregelung gekippt. Sie brauchen nicht anteilig zu zahlen, wenn vor Ablauf der üblichen Renovierungsfristen ausziehen.
Musterbriefe gibt es bei www.test.de/musterbrief-mieter.